FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alle Personen die in der Gemeinde Hasliberg angemeldet sind oder es noch tun werden. Bei der Wohnungszuteilung ist es von Vorteil, Mitglied der Wohnbaugenossenschaft Hasliberg zu sein.

>> Anmeldung Mitgliedschaft 

Die Wohnungen werden hindernisfrei gebaut und sind daher für Jung und Alt geeignet. Wir streben eine altersgemischte Mieterschaft an.

Das Generationenhaus wird ausschliesslich Mietwohnungen anbieten.

Wie bei anderen Wohnbaugenossenschaften streben wir eine Kostenmiete an. Auf der Basis aller anfallenden Kosten, Baurechtszins, Hypothekarzins, Gebühren, Amortisation und Rückstellungen für den Unterhalt, wird der Mietzins berechnet. Dieser ist im Vergleich zu marktüblichen Mietzinsen daher grundsätzlich tiefer. 

Personen im AHV-Alter, bei denen ihre Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren – dazu gehört auch der Mietzins – haben Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen der öffentlichen Hand. 

Die Wohnbaugenossenschaft hat in ihren Statuten keine Kriterien zur Selbständigkeit der Bewohner*innen festgelegt.

Es wird jedoch Situationen geben, in denen es ratsam ist, ein Alters- oder Pflegeheim dem Generationenhaus zu bevorzugen.

Es ist keine Verpflichtung, aber die «Sorgende Gemeinschaft» ist in unseren Statuten verankert und kann gegenseitige Unterstützung in jeglicher Form beinhalten.

Die Bewohner*innen werden für die Reinigung ihrer Wohnungen selbst sorgen.

Ja wir freuen uns, dass wir von Anfang an und bis heute unvermindert konkrete Anfragen erhalten.
Die Anfragen kommen sowohl von Hasliberger*innen, als auch von Auswärtigen.
Allen Interessent*innen teilen wir stets mit, dass sie ihre Schriften am Hasliberg haben müssen, um Mieter*innen des Generationenhauses zu werden.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist zwar nicht Bedingung, ist aber sicher hilfreich.
Jede einzelne Anfrage ist für uns Ansporn und bestätigt, dass ein wachsender Bedarf an Wohnraum besteht 
und wir darum mit unserem Projekt Generationenhaus richtig liegen.