Häufig gestellte Fragen
Alle Personen die in der Gemeinde Hasliberg angemeldet sind oder es anlässlich ihres Einzugs ins Generationenhaus noch tun werden. Bei der Wohnungszuteilung ist es von Vorteil, Mitglied der Wohnbaugenossenschaft Hasliberg zu sein.
Die Wohnungen werden hindernisfrei gebaut und sind daher für Jung und Alt geeignet. Wir streben eine altersgemischte Mieterschaft an.
Das Generationenhaus wird ausschliesslich Mietwohnungen anbieten.
Wie bei anderen Wohnbaugenossenschaften streben wir eine Kostenmiete an. Auf der Basis aller anfallenden Kosten, Baurechtszins, Hypothekarzins, Gebühren, Amortisation und Rückstellungen für den Unterhalt, wird der Mietzins berechnet. Dieser ist im Vergleich zu marktüblichen Mietzinsen daher grundsätzlich tiefer.
Personen im AHV-Alter, bei denen ihre Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren – dazu gehört auch der Mietzins – haben Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen der öffentlichen Hand.
- Beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Sozialversicherungssysteme in der Schweiz.
- Bei der Pro Senectute Kanton Bern, Beratungsstelle Interlaken (Telefon 033 826 52 52), erhalten Sie aktuelle Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten aus erster Hand.
Die Wohnbaugenossenschaft hat in ihren Statuten keine Kriterien zur Selbständigkeit der Bewohner*innen festgelegt.
Es wird jedoch Situationen geben, in denen es ratsam ist, ein Alters- oder Pflegeheim dem Generationenhaus zu bevorzugen.
Die Bewohner*innen werden für die Reinigung ihrer Wohnungen selbst sorgen.