Häufig gestellte Fragen
Gegenwärtig werden die 28 ausgefüllten und eingegangenen Fragebogen zuhanden der nächsten Verwaltungssitzung der Wohnbaugenossenschaft Hasliberg Punkt für Punkt analysiert.
Geprüft wird insbesondere auch, ob beide Häuser gleichzeitig oder das eine Haus eine gewisse Zeit vor dem anderen gebaut werden.
Sowohl die Finanzierung der Planung als auch die Projekt-Meilensteine und -Termine (Bauprojekt, Baubewilligung, Ausschreibung, Realisierung, Inbetriebnahme) hängen zeitlich davon ab, wann die Umzonung (Generationenhaus in Hohfluh und Hotel Balis in Reuti) vom Kanton genehmigt sind und rechtskräftig werden. Der konkrete Projekt- und Zeitplan wird verabschiedet und veröffentlicht, sobald die Umzonung bestätigt sind.
Nein, unser Projekt ist blockiert, bis der Kanton auch die Umzonung für das Hotel Balis in Reuti genehmigt. Die Verwaltung der Wohnbaugenossenschaft Hasliberg hat eine Projekt- und Finanzierungsplanung für das Generationenhaus aufgestellt. Diese wird umgesetzt, sobald die Umzonungen rechtskräftig sind.
Ja, aber nur nach vorheriger Absprache und mit Genehmigung durch die Verwaltung.
Nein, bei der Anmeldung muss auch eine Bewerbung auf einen Einstellplatz eingereicht werden und es stehen nur Einstellplätze und keine Parkplätze zur Verfügung.
Grundsätzlich nicht. Aber in Ausnahmefällen nach Absprache und schriftlicher Zustimmung durch die Verwaltung.
Alle Personen die in der Gemeinde Hasliberg angemeldet sind oder es anlässlich ihres Einzugs ins Generationenhaus noch tun werden. Bei der Wohnungszuteilung ist es von Vorteil, Mitglied der Wohnbaugenossenschaft Hasliberg zu sein.
Die Wohnungen werden hindernisfrei gebaut und sind daher für Jung und Alt geeignet. Wir streben eine altersgemischte Mieterschaft an.
Das Generationenhaus wird ausschliesslich Mietwohnungen anbieten.
Wie bei anderen Wohnbaugenossenschaften streben wir eine Kostenmiete an. Auf der Basis aller anfallenden Kosten, Baurechtszins, Hypothekarzins, Gebühren, Amortisation und Rückstellungen für den Unterhalt, wird der Mietzins berechnet. Dieser ist im Vergleich zu marktüblichen Mietzinsen daher grundsätzlich tiefer.
Personen im AHV-Alter, bei denen ihre Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren – dazu gehört auch der Mietzins – haben Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen der öffentlichen Hand.
- Beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Sozialversicherungssysteme in der Schweiz.
- Bei der Pro Senectute Kanton Bern, Beratungsstelle Interlaken (Telefon 033 826 52 52), erhalten Sie aktuelle Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten aus erster Hand.
Die Wohnbaugenossenschaft hat in ihren Statuten keine Kriterien zur Selbständigkeit der Bewohner*innen festgelegt.
Es wird jedoch Situationen geben, in denen es ratsam ist, ein Alters- oder Pflegeheim dem Generationenhaus zu bevorzugen.
Die Bewohner*innen werden für die Reinigung ihrer Wohnungen selbst sorgen.