FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alle Personen die in der Gemeinde Hasliberg angemeldet sind oder es noch tun werden. Bei der Wohnungszuteilung ist es von Vorteil, Mitglied der Wohnbaugenossenschaft Hasliberg zu sein.

>> Anmeldung Mitgliedschaft 

Die Wohnungen werden hindernisfrei gebaut und sind daher für Jung und Alt geeignet. Wir streben eine altersgemischte Mieterschaft an.

Wie bei anderen Wohnbaugenossenschaften streben wir eine Kostenmiete an. Auf der Basis aller anfallenden Kosten, Baurechtszins, Hypothekarzins, Gebühren, Amortisation und Rückstellungen für den Unterhalt, wird der Mietzins berechnet. Dieser ist im Vergleich zu marktüblichen Mietzinsen daher grundsätzlich tiefer. 

Personen im AHV-Alter, bei denen ihre Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren – dazu gehört auch der Mietzins – haben Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen der öffentlichen Hand. 

Die Wohnbaugenossenschaft hat in ihren Statuten keine Kriterien zur Selbständigkeit der Bewohner*innen festgelegt.

Es wird jedoch Situationen geben, in denen es ratsam ist, ein Alters- oder Pflegeheim dem Generationenhaus zu bevorzugen.

Es ist keine Verpflichtung, aber die «Sorgende Gemeinschaft» ist in unseren Statuten verankert und kann gegenseitige Unterstützung in jeglicher Form beinhalten.

Die Bewohner*innen werden für die Reinigung ihrer Wohnungen selbst sorgen.